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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder Patientenverfügung
  

Es tritt schneller ein als man denkt. Durch Krankheit, Unfall, Altersdemenz usw. ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu entscheiden. Hier gilt es vorzusorgen. Natürlich gibt es auch für diese Fälle Vordrucke, aber eine persönliche Beratung durch Ihren Anwalt und ggf. auch durch Ihren Arzt können wir nur empfehlen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Verfügungen auch eine Chance haben, von Ärzten, Pflegeeinrichtungen, Behörden usw. anerkannt zu werden.

Lassen Sie sich einfach von uns beraten.

 

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jhs Rechtsanwälte | info@jhsk.de